|
6.7. Position der USA zur Rolle des Anklägers
Die USA setzten sich auf der Konferenz in Rom gegen die Schaffung einer unabhängigen Anklagebehörde ein, die auf eigene Initiative Ermittlungen einleiten kann.
Im Vorfeld der Konferenz von Rom hatten sie bereits in recht drastischen Worten vor einer Politisierung des Gerichts durch eine unabhängige Anklage gewarnt. Das Pentagon mahnte im April 1998, der Gerichtshof könne sich mit einem „Spitzbuben“ als Ankläger zu einem unkontrollierbaren „Monster“ entwickeln.[184] Zusätzlich wandten sie ein, ein unabhängiger Ankläger würde sich bald zu einem „Ombudsmann für Menschenrechte“ entwickeln und mit Beschwerden von Einzelpersonen überhäuft werden.[185] Damit werde, so die Befürchtung der USA, das Gericht bald in politische Kontroversen und Verwirrungen verstrickt.[186]
Letztlich kamen die übrigen Staaten in Rom den Bedenken der USA mit der Schaffung einer richterlichen Vorermittlungsinstanz entgegen, die die Unabhängigkeit der Anklagebehörde erheblich einschränkt, indem sie die Anklagebehörde gemäß Art. 53, 54 ICC-Statut kontrolliert.[187] Die USA zeigten sich mit diesem Kompromiss jedoch nicht zufrieden. Der Sprecher der US-Delegation, David Scheffer, nannte weiterhin die Furcht vor politisierten Anklagen gegen US-Soldaten ausdrücklich als den Hauptgrund seiner Ablehnung des ICC-Statuts.[188]
[184] Zitiert nach: Biegi, a.a.O.,
[185] Siehe das Statement des UN-Botschafters der USA, Bill Richardson, unter:
www.un.org/icc/speeches/617usa.htm.
[186] Biegi, Die humanitäre Herausforderung, S.137.
[187] Ahlbrecht, Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit, S.358.
[188] www.usia.gov/topical/pol/unsandun/schef23.htm (Stand: 15. Juni 2006)
|