Internationaler Strafgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof und die Position der USA

4.1. Vietnam und die Frage nach einem Internationalen Strafgerichtshof

Die Frage nach der Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs kam in den 1960er Jahren erneut auf. Nun aber bildeten die Gräuel des Vietnam-Krieges den Anlass. Der ehemalige amerikanische Chefankläger am IMT, Telford Taylor, schrieb im Jahr 1970: „Heute lautet die Frage, wie [die Nürnberger Prinzipien] auf unser Verhalten in Vietnam Anwendung finden, und ob die Regierung der Vereinigten Staaten bereit ist, die Konsequenzen ihrer Anwendung zu tragen.“[61]
Taylor verglich das US-amerikanische Massaker in Son My mit Massakern an Juden durch die SS.[62] Der Vergleich zwischen dem von Deutschland ausgegangenen Holocaust und den Kriegsverbrechen der US-Streitkräfte im Vietnam-Krieg war sicherlich verfehlt. Dennoch fand er gerade auch hierzulande Anhänger. Die deutsche Studentenbewegung prägte den Slogan „USA, SA, SS“. In der deutschen Rechtswissenschaft wurde nun die Forderung nach einem internationalen Strafgerichtshof erhoben, der über die Verbrechen der US-Armee urteilen sollte.[63]
Wie die Stellungnahme Taylors deutlich macht, war ein politischer Grundkonsens über Fragen des gerechten und legalen Krieges, wie es ihn noch bei Errichtung des IMT zwischen den Weltmächten gegeben hatte, nun gänzlich aufgelöst. Die USA standen mit ihrer Kriegsführung weltweit in der Kritik und sahen sich nun selbst als potentielle Angeklagte gemäß den Nürnberger Prinzipien.
Die US-Regierung wurde bereits durch ein informelles, zivilgesellschaftliches Vietnam-Tribunal angeklagt[64] und stand der zusätzlichen Errichtung eines formellen Internationalen Strafgerichts in dieser Zeit entsprechend ablehnend gegenüber. Die US-Regierung verteidigte ihr Vorgehen in Vietnam zwar als legitim.[65] Aufgrund der weltpolitischen Lage schien dies aber kaum als Rechtsauffassung durchsetzbar.

[61] Taylor, Nuremberg and Vietnam: an American tragedy, S.94.

[62] Taylor, a.a.O. S.124-125.

[63] Kempner, My Lai und das Völkerstrafrecht, ZRP 1970, S.29 (30).

[64] Ahlbrecht, Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert, S.155-164.

[65] Moore, The lawfulness of military assistance to the Republic of Viet-Nam, AJIL 61 (1967), S.1-34, mit Verweis auf: „The legality of United States participation in the defence of the Republic of Viet-Nam“, Dokument vom 4. März 1966.
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