Internationaler Strafgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof und die Position der USA

6.3.2. Indirekte Besiedlung besetzter Gebiete

Einwände erhoben die USA in Rom gegen die neue Aufnahme des Tatbestandes der „direkten oder indirekten Besiedlung besetzter Gebiete“ als ein Kriegsverbrechen[151]. Mit dem Ausdruck „indirekte Besiedlung“ ist auch die Begehung durch Unterlassen pönalisiert, damit statuiert dieser Straftatbestand für Staaten eine Handlungspflicht. Die Formulierung ziele, so der Einwand der USA, deutlich auf den Staat Israel ab, einen traditionellen Verbündeten der USA, und mache es diesem schwierig, dem ICC-Statut zuzustimmen[152].
Tatsächlich wurde die Formulierung nicht zufällig von Ägypten und Syrien eingebracht[153], die damit einen Entwurf der arabischen Justizministerkonferenz umsetzten[154]. Und tatsächlich drückte Israel nach der Abstimmung über das ICC-Statut sein tiefes Bedauern darüber aus, dass es von der Staatenkonferenz für nötig befunden wurde, die „indirekte Besiedlung besetzter Gebiete“ gemeinsam mit schwersten Makroverbrechen zu verfolgen. Dies sei der einzige Grund, warum Israel dem Statut gegenwärtig nicht zustimmen könne[155].

[151] Wedgwood, The International Criminal Court: An American View, EJIL 19 (1999), S.93-107 (99).

[152] Ebenda.

[153] Ebenda.

[154] Decree regarding the Arab Model Law Project on Crimes within ICC Jurisdiction, zu finden unter: www.iccnow.org (Stand: 15. Juni 2006).

[155] Siehe die Pressemitteilung “[L/ROM/22] UN Diplomatic Conference concludes in Rome with decision to establish permanent International Criminal Court“ vom 17.Juli 1998, unter: www.un.org/icc (Stand: 15. Juni 2006).
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