Internationaler Strafgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof und die Position der USA

5.2. Pro-ICC-Haltung der Clinton-Regierung

Mit der Wahl von Bill Clinton zum US-Präsidenten im Jahr 1992 kam zudem ein Befürworter der internationalen Gerichtsbarkeit in das Amt. Clinton bezeichnete die Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofs als ein besonders wichtiges Ziel („a key aim“) seiner Außenpolitik[83] und sprach sich unter anderem im September 1997 vor der UN-Generalversammlung[84] und im März 1998 in Ruanda[85] dafür aus. Damit hatte sich die Position der US-Regierung binnen weniger Jahre zu einer Pro-ICC-Haltung gewandelt.
Die neue Regierung Russlands, sowie die Führung gewichtiger Staaten wie Ägypten, Indonesien, China, Indien und Frankreich lehnten noch zu Beginn der 1990er Jahre das Projekt eines internationalen Strafgerichtshofs offen ab.[86] Frankreich änderte seine Haltung im Laufe der 1990er Jahre, um gemeinsam mit den EU-Staaten für einen starken ICC zu stimmen.[87] Großbritannien zeigte erst nach dem Wahlsieg von Tony Blair im Jahr 1997 ein Interesse an dem Projekt ICC, nachdem der Sozialdemokrat Blair sich eine „ethische Außenpolitik“ zum Ziel gesetzt hatte.[88]
Im Jahr 1993 schuf der UN-Sicherheitsrat erstmals ein räumlich und zeitlich beschränktes internationales Strafgericht, den ICTY.[89] Clintons UN-Botschafterin Madeleine Albright galt als treibende Kraft hinter der Einsetzung des Tribunals.[90] Nachdem Albright nach Clintons Wiederwahl 1996 zur US-Außenministerin ernannt wurde, engagierte sie sich weiter für eine effektive Strafverfolgung durch den ICTY.[91] Im Jahr 1994 folgte dem ICTY ein weiteres internationales ad-hoc Tribunal: Der UN-Sicherheitsrat setzte das International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR) ein.
Die Diskussionen um die Errichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs gewannen damit neuen Schwung. Die USA spielten dabei aufgrund ihres starken Engagements für die ad-hoc Tribunale ICTY und ICTR eine zentrale Rolle.

Grafiker Berlin MSN Nicks

[83] Wedgwood, Fiddling in Rome, FA Vol. 77 No. 6 (November/Dezember 1998), S.20-24 (20).

[84] Scheffer, U.S. Policy and the Proposed Permanent International Criminal Court, US Department of State Dispatch, Dezember 1997, S.20-22 (20).

[85] Weschler, Exeptional cases in Rome, in: Sewall, Kaysen: The United States and the International Criminal Court. National security and international law, S.85-111 (91).

[86] Biegi, Die humanitäre Herausforderung, S.110.

[87] Zumach, Historisches Ereignis und diplomatisches Desaster der USA, HuV 1998, S.136-138 (137).

[88] Biegi, die humanitäre Herausforderung, S.111.

[89] Ausführlich: Ahlbrecht, Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit, S.232-298.

[90] Biegi, Die humanitäre Herausforderung, S.88.; Zwanenburg, Peacekeepers under fire?, EJIL 10 (1999) S.124-143 (125).

[91] Biegi, Die humanitäre Herausforderung, S.93f.
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